Jägerschaft Tiddische
Jagdgenossenschaft Tiddische gegründet 1953
Seit dem Mittelalter stand das Jagdrecht den Adligen Grundherren zu, was teilweise zu großem Missmut und Unstimmigkeiten in den ländlichen Regionen führte.
Im Gefolge der Revolution von 1848/1849 wurde das Jagdrecht an das Eigentum von Grund und Boden geknüpft und die Schonzeiten des Wildes zum großen Teil aufgehoben. Diese ungeregelte Jagdausübung durch den jeweiligen Jagdeigentümer in Verbindung mit einer Fortentwicklung der Waffentechnik führte dazu, dass die Wildbestände fast ausgerottet wurden.
Schon 1850 trat das hannoversche Jagdgesetz in Kraft, welches als Geburtsstunde der heutigen Jagdgenossenschaften zu sehen ist. Grundeigentümer die weniger als 300 Morgen (75 ha) zusammenhängende Fläche besaßen, verloren die Dispositionsbefugnis über die Jagdausübung an die örtlichen Jagdgenossenschaften, der alle diese Grundeigentümer angehörten. So kam es zur Trennung von Jagdrecht (Grundeigentümer) und Jagdausübungsrecht (Jagdgenossenschaft). Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht an den Jagdpächter, welcher dann für Jagd und Hege des Wildes verantwortlich zeichnet.
Dieses Jagdgesetz wurde durch das preußische Jagdgesetz 1905, durch das Reichsjagdgesetz 1934 und das Bundesjagdgesetz 1953 weitestgehend übernommen. Seit Wiederherstellung der deutschen Einheit 1990 gilt es auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Die Jagdgenossenschaft Tiddische hat eine Gesamtgröße von 774 ha, die bis 2011 als eine Einheit verpachtet wurde. Ab 2012 wurde eine Aufteilung in das Revier Tiddische Ost und Tiddische West vorgenommen.
Seit dem Mittelalter stand das Jagdrecht den Adligen Grundherren zu, was teilweise zu großem Missmut und Unstimmigkeiten in den ländlichen Regionen führte.
Im Gefolge der Revolution von 1848/1849 wurde das Jagdrecht an das Eigentum von Grund und Boden geknüpft und die Schonzeiten des Wildes zum großen Teil aufgehoben. Diese ungeregelte Jagdausübung durch den jeweiligen Jagdeigentümer in Verbindung mit einer Fortentwicklung der Waffentechnik führte dazu, dass die Wildbestände fast ausgerottet wurden.
Schon 1850 trat das hannoversche Jagdgesetz in Kraft, welches als Geburtsstunde der heutigen Jagdgenossenschaften zu sehen ist. Grundeigentümer die weniger als 300 Morgen (75 ha) zusammenhängende Fläche besaßen, verloren die Dispositionsbefugnis über die Jagdausübung an die örtlichen Jagdgenossenschaften, der alle diese Grundeigentümer angehörten. So kam es zur Trennung von Jagdrecht (Grundeigentümer) und Jagdausübungsrecht (Jagdgenossenschaft). Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht an den Jagdpächter, welcher dann für Jagd und Hege des Wildes verantwortlich zeichnet.
Dieses Jagdgesetz wurde durch das preußische Jagdgesetz 1905, durch das Reichsjagdgesetz 1934 und das Bundesjagdgesetz 1953 weitestgehend übernommen. Seit Wiederherstellung der deutschen Einheit 1990 gilt es auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Die Jagdgenossenschaft Tiddische hat eine Gesamtgröße von 774 ha, die bis 2011 als eine Einheit verpachtet wurde. Ab 2012 wurde eine Aufteilung in das Revier Tiddische Ost und Tiddische West vorgenommen.
Größe der Jagdgenossenschaft Tiddische
774,4889 ha
nicht bejagbare Fläche
0,1620 ha
Forst Land Niedersachsen
77,6594 ha
Forstint. Bergfeld
5,6432 ha *
Gräben d. Realverb. In der Forstint. Bergfeld
0,1230 ha *
690,9013 ha
Verpachtete Flächen:
Jagd Tiddische West
280,9005 ha
Jagd Tiddische Ost
410,0008 ha
690,9013 ha
* ist der Jagd Parsau von der Unteren Jagdbehörde zu geschlagen, da eine Bejagung von Tiddische aus nicht möglich ist.
Aktuell (2018) besteht der Vorstand der Jagdgenossenschaft aus:
Vorsitzender Wilfried Vogel
Schriftführer Henning Schulze
Kassenführer Dieter Heuer
774,4889 ha
nicht bejagbare Fläche
0,1620 ha
Forst Land Niedersachsen
77,6594 ha
Forstint. Bergfeld
5,6432 ha *
Gräben d. Realverb. In der Forstint. Bergfeld
0,1230 ha *
690,9013 ha
Verpachtete Flächen:
Jagd Tiddische West
280,9005 ha
Jagd Tiddische Ost
410,0008 ha
690,9013 ha
* ist der Jagd Parsau von der Unteren Jagdbehörde zu geschlagen, da eine Bejagung von Tiddische aus nicht möglich ist.
Aktuell (2018) besteht der Vorstand der Jagdgenossenschaft aus:
Vorsitzender Wilfried Vogel
Schriftführer Henning Schulze
Kassenführer Dieter Heuer
Sprechzeiten des
Bürgermeisters
Montag im DGH Hoitlingen
18:15 - 19:15 Uhr
im Bürgerhaus Tiddische
19:30 - 20:30 Uhr
Öffnungszeiten
Gemeindebüro
Montag und Mittwoch
8:00 - 11:00 Uhr